Winterpilze

entgegen weitläufiger Meinung gibt es im Winter einige sehr schmackhafte Sammelpilze die den Speisezettel durchaus bereichern.



VITALPILZE

Vitalpilze sind nach Definition Nahrungsergänzungsmittel und keine offiziellen Heilmittel.

 

 

Viele der asiatisch bekannten Vitalpilze wachsen auch in unseren Wäldern. Dennoch sind einige von denen für "klassische Sammler" eher unbekannt. Verwechslungen und Fehlbestimmungen sind auch aufgrund fehlender oder unvollständiger Literatur möglich.

Eine Vielzahl der Vitalpilze wachsen auch in der kalten Jahreszeit und sind teilweise auch in durchaus ergiebiger Menge zu finden. 

 

 

 

PILZFIEBER

 

              NEUES ANGEBOT !

         WINTER-& VITALPILZE

Pilzkurs und Wanderung

Freitag 3.03. 19:00 Uhr

Theorie und Praxis

Samstag 4.03. 9:00 Uhr  - 14: 00 Uhr

Wanderung und Sammlung

 

Unkostenbeitrag für beide Tage: 45 € pro Person

 

 

 

 

Bitte beachten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

 

Bunter Mairitterling-Salat
Bunter Mairitterling-Salat


Zutaten: Mairitterlinge in gesalzenen Spargelwasser abkochen und anschließend kalt stellen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: 

Bei den Veranstaltungen steht die Vermittlung von Pilzkenntnissen im Vordergrund. Bei Wanderungen oder geführten Touren bitte ich den Naturschutz und die damit verbundenen Auflagen zu beachten (Beachtung von Schutzzonen, geschützten Arten, Auflagen im Gelände)

Mit der Entrichtung des Teilnehmerbeitrages besteht kein Anspruch auf eine besondere Art oder Menge von Sammelpilzen.

Teilnehmerbeiträg sind im Voraus an den Veranstalter zu entrichten.


Bankverbindung:

Reiner Konefka

Berliner Volksbank

BLZ 100 90 000

Ktnr 20 36 12 00 05

IBAN: DE08 1009 0000 2036 1200 05

BIC: BE VO DE BB


Im Ausnahmefall kann nach Absprache der fällige Beitrag zu Beginn der Veranstaltung beim Kursleiter eingezahlt werden. 

Bei erfolgter Anmeldung und zugesagter Teilnahme wird bis zu 8 Tagen vor der Veranstaltung der Teilnahmebeitrag bei dem Veranstalter ohne Abschläge

erstattet. Vom 7. bis 4, Tag vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Beitrages rückerstattet. Ab dem 3 Tag vor der Veranstaltung kann eine Rückerstattung nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Das es sich bei den Angeboten um Naturveranstaltungen handelt, werden diese unabhängig vom Wetterverlauf angeboten. Wenn der Teilnehmer von sich aus wetterbedingt der Veranstaltung fern, bleibt nimmt das keinen Einfluss auf die Teilnahmebedingungen und damit zeitlich festgelegten Erstattungsrichtlinien.